Zusammenfassung
- EEG 2024/2025: Einspeisevergütung für PV bis 100 kWp bei 8,03 ct/kWh (Teileinspeisung) – jährliche Degression 1 %
- Solarpaket I: Agri-PV als eigene Kategorie anerkannt, vereinfachte Genehmigung für Anlagen bis 1 MWp
- KfW-Programme: 270, 271, 297 mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen bis 20 %
- Steuerlich: § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag 50 %), Sonder-AfA 20 %, Nullsteuersatz PV seit 2023
- EU-Förderung: CAP/GAP Eco-Schemes, ELER, Horizon Europe – bis zu 80 % Zuschuss
- Biogas: Flex-Prämie 130 €/kW, Güllebonus, Ausschreibungen für Bestandsanlagen
Überblick: Gesetze und Förderungen für Agrar-Energie 2026
Die Energiewende in der Landwirtschaft wird durch ein komplexes Geflecht aus Bundesgesetzen, EU-Verordnungen, Landesförderprogrammen und steuerlichen Regelungen gesteuert. Für Landwirte, die in Photovoltaik, Biogas, Wasserstoff oder Energiespeicher investieren wollen, ist der Überblick entscheidend – denn die richtige Kombination aus Förderprogrammen kann die Investitionskosten um 30–60 % senken.
Diese Seite fasst alle relevanten Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme zusammen – aktualisiert auf den Stand März 2026. Wir gliedern nach Bundesrecht (EEG, GEG, Solarpaket), Bundesprogrammen (KfW, BAFA, BMEL), Landesförderungen und EU-Mitteln.
EEG 2024/2025 – Was ändert sich?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument der deutschen Energiepolitik und bestimmt die Rahmenbedingungen für die Einspeisung erneuerbarer Energien. Die Novelle 2024 und die Anpassungen 2025 bringen wesentliche Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe:
Einspeisevergütung PV 2026
| Anlagengröße | Volleinspeisung (ct/kWh) | Teileinspeisung (ct/kWh) | Degression/Jahr |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 12,73 | 8,03 | 1 % |
| 10–40 kWp | 10,68 | 6,95 | 1 % |
| 40–100 kWp | 10,68 | 5,68 | 1 % |
| 100–300 kWp | Ausschreibung | Ausschreibung | – |
| 300 kWp–1 MWp | Ausschreibung | Ausschreibung | – |
| über 1 MWp | Ausschreibung (BNetzA) | Ausschreibung (BNetzA) | – |
Werte gerundet, Stand Februar 2026. Die jährliche Degression von 1 % gilt für Anlagen unter 100 kWp im festen Vergütungssystem. Quelle: Bundesnetzagentur.
Wichtig für Landwirte: Für die meisten landwirtschaftlichen Betriebe mit Dachanlagen zwischen 30 und 100 kWp lohnt sich die Teileinspeisung mit maximiertem Eigenverbrauch – der eingesparte Netzstrom (25–35 ct/kWh) ist weit wertvoller als die Einspeisevergütung. Ein Batteriespeicher erhöht die Eigenverbrauchsquote von 30 % auf 70–80 %.
Ausschreibungen für Großanlagen
Anlagen ab 100 kWp müssen an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Für Agri-PV-Anlagen gelten seit dem Solarpaket I eigene Segmente mit erhöhten Zuschlagswerten. Die durchschnittlichen Zuschlagswerte lagen 2025 bei:
- Dachanlagen: 8,5–9,5 ct/kWh (hohes Segment)
- Freifläenanlagen: 5,5–6,5 ct/kWh
- Agri-PV (hoch aufgeständert): 9,0–11,0 ct/kWh (erhöhter Zuschlagswert)
- Agri-PV (bodennah): 6,5–7,5 ct/kWh
Eigenversorgung und Direktvermarktung
Die EEG-Novelle 2024 hat die Eigenversorgung weiter gestärkt: PV-Anlagen bis 100 kWp sind von der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch vollständig befreit. Für größere Anlagen gilt seit 2025 eine reduzierte EEG-Umlage von 40 % auf den Eigenverbrauchsanteil. Die Direktvermarktung über einen Stromhandelspartner ist für Anlagen ab 100 kWp verpflichtend, bietet aber bei geschicktem Vermarktungskonzept Mehreinnahmen von 1–3 ct/kWh gegenüber der festen Einspeisevergütung.
Solarpaket I – Agri-PV und Freiflächenanlagen
Das Solarpaket I (in Kraft seit Mai 2024) hat die regulatorischen Rahmenbedingungen für Agri-Photovoltaik grundlegend verbessert. Die wichtigsten Änderungen für die Landwirtschaft:
Solarpaket I – Kernpunkte für Landwirte
- Agri-PV als eigene Kategorie: Hoch aufgeständerte Anlagen (lichte Höhe ≥ 2,10 m) erhalten erhöhte Vergütungssätze in Ausschreibungen
- Vereinfachte Genehmigung: Agri-PV-Anlagen bis 1 MWp benötigen kein BImSchG-Verfahren, sondern nur eine Baugenehmigung
- Flächenkulisse erweitert: Benachteiligte Gebiete und Konversionsflächen sind für PV geöffnet
- Gemähte Freiflächen: PV-Anlagen auf Grünland mit extensiver Beweidung (Schafe, Ziegen) gelten als Agri-PV
- Doppelte landwirtschaftliche Nutzung: Mindestens 85 % der Fläche muss weiterhin landwirtschaftlich nutzbar sein (hoch aufgeständert)
- Balkon-PV bis 2 kWp / 800 W: Anmeldung vereinfacht, relevant für Hofgebäude und Wohnhäuser
Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet das konkret: Eine 500-kWp-Agri-PV-Anlage auf einer Weidefläche kann ohne aufwändiges BImSchG-Verfahren genehmigt werden, erhält erhöhte Zuschlagswerte in der Ausschreibung und die Fläche bleibt als landwirtschaftliche Nutzfläche anerkannt – inklusive EU-Agrarförderung (GAP-Zahlungen). Details zur Technik und Wirtschaftlichkeit finden Sie auf unserer Agri-PV-Pillar-Page.
GEG und Wärmewende in der Landwirtschaft
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“, betrifft landwirtschaftliche Betriebe in mehrfacher Hinsicht:
- 65-%-Erneuerbare-Regel: Ab 2024 (Neubau im Neubaugebiet), ab 2026/2028 (Bestand, abhängig von Gemeindegröße) müssen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen
- Biomasse-Ausnahme: Holzheizungen und Biogas-BHKW erfüllen die 65-%-Regel – für Betriebe mit Biogasanlagen kein Problem
- Wärmepumpen-Bonus: Förderung von Wärmepumpen in landwirtschaftlichen Gebäuden über die BEG (bis 70 % Zuschuss mit Boni)
- Stallheizung: Für Stallgebäude gelten vereinfachte Anforderungen – die Wärmenutzung aus Biogas-BHKW oder PV-betriebenen Wärmepumpen wird voll angerechnet
Die Sektorenkopplung – also die Verbindung von Stromerzeugung und Wärmeversorgung – wird durch das GEG zum wirtschaftlichen Vorteil: Betriebe, die überschüssigen PV-Strom in Wärmepumpen nutzen oder Biogas-BHKW-Abwärme für die Stallheizung einsetzen, erfüllen die GEG-Anforderungen ohne zusätzliche Investition.
Förderung Biogas & Biomethan
Die Biogasbranche steht vor einem Umbruch: Viele der 9.600+ Anlagen in Deutschland erreichen in den nächsten Jahren das Ende ihrer 20-jährigen EEG-Vergütung. Die Politik hat darauf mit mehreren Förderinstrumenten reagiert:
| Förderinstrument | Zielgruppe | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| EEG-Flexibilitätsprämie | Bestehende Biogasanlagen | 130 €/kW installierter zusätzlicher Leistung | Bedarfsgerechte Einspeisung (mind. 10 h Speicher) |
| Güllebonus | Kleinanlagen bis 150 kW | Erhöhte Einspeisevergütung | Mind. 80 % Gülle-/Misteinsatz |
| Ausschreibung Biomasse | Post-EEG-Anlagen | Zuschlagswerte bis 19 ct/kWh | Teilnahme an BNetzA-Ausschreibung |
| Biomethan-Einspeisung | Aufbereitungsanlagen | Marktprämie + Herkunftsnachweise | Einspeisung ins Erdgasnetz, mind. 95 % CH₄ |
| KfW 297 | Neue Biogasanlagen | Zinsgünstiger Kredit + Tilgungszuschuss | Klimafreundliches Investitionskonzept |
Flex-Prämie erklärt: Landwirte, die ihr Biogas-BHKW von Dauerbetrieb auf bedarfsgerechte Einspeisung umstellen (Strom produzieren, wenn er teuer ist, pausieren bei niedrigen Preisen), erhalten einmalig 130 €/kW für die zusätzlich installierte BHKW-Leistung. Für eine typische 250-kW-Anlage, die auf 500 kW flexibilisiert wird, bedeutet das: 32.500 € Flex-Prämie plus höhere Strommarkt-Erlöse durch gezielte Einspeisung in Hochpreisphasen.
Details zur Wirtschaftlichkeit von Biogas und Flexibilisierung finden Sie auf unserer Biogas-Pillar-Page. Zur Nutzung von Biomethan als Kraftstoff für Landmaschinen lesen Sie unsere Methan-Seite.
Förderung alternative Antriebe ab 2026
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ab 2026 ein neues Förderprogramm für emissionsarme und emissionsfreie Landmaschinen aufgelegt:
Bundesprogramm Alternative Antriebe BMEL 2026
- Zuschuss: 30–40 % der Mehrkosten gegenüber konventionellem Dieselantrieb
- Förderfähig: Batterieelektrische Traktoren, Brennstoffzellen-Landmaschinen, Bio-CNG-Umrüstungen, Hof-Ladeinfrastruktur
- Max. Förderung: 100.000 € pro Betrieb und Antrag
- Antragstellung: Über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Kombinierbar: Mit KfW-Darlehen und Landesförderprogrammen
Zusätzlich fördert das THG-Quotensystem (Treibhausgasminderungs-Quote) die Nutzung von Bio-CNG und grünem Wasserstoff im Verkehr. Landwirte, die eigenes Biomethan als Kraftstoff nutzen, können über die THG-Prämie zusätzliche Erlöse von 10–15 ct/kWh erzielen.
KfW-Programme für Landwirte
Die KfW Bankengruppe bietet mehrere Kreditprogramme, die für landwirtschaftliche Energieprojekte relevant sind. Die drei wichtigsten im Überblick:
| Programm | Bezeichnung | Zinssatz (eff.) | Tilgungszuschuss | Max. Kredit | Fördergegenstand |
|---|---|---|---|---|---|
| KfW 270 | Erneuerbare Energien – Standard | ab 4,0 % | – | 150 Mio. € | PV-Anlagen, Speicher, Windkraft, Biogas |
| KfW 271 | Erneuerbare Energien – Premium | ab 1,0 % | bis 50 % | 25 Mio. € | Innovative EE-Projekte, Tiefengeothermie, Biogas-Aufbereitung |
| KfW 297 | Klimafreundlicher Neubau | ab 0,9 % | bis 15 % | 150.000 €/WE | Landwirtschaftliche Gebäude mit EE-Integration |
Praxis-Tipp KfW 270: Das Programm ist die Standardfinanzierung für PV-Anlagen und Speicher in der Landwirtschaft. Vorteile: Keine Eigenmittel nötig (bis 100 % Finanzierung), tilgungsfreie Anlaufjahre (1–3 Jahre), Laufzeit bis 20 Jahre. Der Antrag erfolgt über die Hausbank – vor Baubeginn. Die Kombination mit der Agrarinvestitionsförderung (AFP) der Länder ist möglich und empfehlenswert.
KfW 271 Premium ist besonders attraktiv für innovative Projekte: Wasserstoff-Elektrolyseure, Biomethan-Aufbereitungsanlagen oder Agri-PV mit Speicher. Der Tilgungszuschuss von bis zu 50 % macht dieses Programm de facto zu einem Zuschuss – allerdings sind die Anforderungen hoch (Innovationsgrad, Projektgröße).
Länderspezifische Förderprogramme
Neben den Bundesprogrammen bieten die Bundesländer eigene Fördertöpfe, die häufig mit KfW und BAFA kombinierbar sind. Die wichtigsten Agrar-Energieprogramme der vier größten Agrar-Bundesländer:
| Bundesland | Programm | Förderart | Höhe | Schwerpunkte |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | BayFEE (Bayerische Förderung Erneuerbare Energien) | Zuschuss | 20–30 % | PV-Speicher, Biogas-Flexibilisierung, Agri-PV |
| Bayern | AFP Bayern (Agrarinvestitionsförderung) | Zuschuss | 25–40 % | Stallbau mit EE-Integration, Maschinenumstellung |
| NRW | progres.nrw – Programmbereich Emissionsarme Mobilität | Zuschuss | 30–40 % (max. 100.000 €) | E-Nutzfahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Bio-CNG |
| NRW | progres.nrw – Markteinführung | Zuschuss | bis 90 % (Pilot) | Innovative EE-Technologien, Wasserstoff, Speicher |
| Niedersachsen | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Agri-PV | Zuschuss | 30 % | Agri-PV-Neuanlagen, Machbarkeitsstudien |
| Niedersachsen | AFP Niedersachsen | Zuschuss | 20–35 % | Tierwohl + Energieeffizienz, GĂĽllelager + Biogas |
| Baden-Württemberg | Klimaschutz-Plus | Zuschuss | 15–25 % | Energieeffizienz, EE in Gebäuden, Speicher |
| Baden-Württemberg | Innovationsförderung Biogas BW | Zuschuss | bis 40 % | Biogas-Flexibilisierung, Biomethan, Gülle-Kleinanlagen |
Hinweis: Förderprogramme werden regelmäßig angepasst, Mittel können ausgeschöpft sein. Aktuelle Informationen bei den jeweiligen Landesenergieagenturen und Landwirtschaftskammern einholen. Stand: März 2026.
Strategie-Tipp: Die höchste Gesamtförderung erzielen Landwirte durch Kombination: Landesförderung (Zuschuss 20–40 %) + KfW-Kredit (zinsgünstig) + steuerliche Abschreibung (§ 7g). Bei einer 200-kWp-PV-Anlage mit 100-kWh-Speicher (Investition ca. 250.000 €) kann die effektive Förderquote so auf 50–65 % steigen.
EU-Förderung: CAP/GAP, Eco-Schemes, ELER, Horizon Europe
Auf europäischer Ebene gibt es vier zentrale Fördersäulen für erneuerbare Energien in der Landwirtschaft:
1. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP/CAP) – Eco-Schemes
Die reformierte GAP (2023–2027) enthält erstmals Öko-Regelungen (Eco-Schemes), die die Verknüpfung von Landwirtschaft und erneuerbarer Energieerzeugung belohnen. Agri-PV-Flächen bleiben förderfähig, wenn die landwirtschaftliche Nutzung nachweislich fortgesetzt wird (mind. 85 % der Fläche bei hoch aufgeständerten Anlagen). Die Prämien liegen bei 60–120 €/ha/Jahr zusätzlich zur Basisprämie.
2. ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
ELER-Mittel fließen über die Bundesländer (EPLR/SPR) in ländliche Entwicklungsprogramme. Für Energieprojekte relevante Maßnahmen:
- Investitionsförderung landwirtschaftliche Betriebe: Bis 40 % Zuschuss für EE-Integration in Stallbau und Hofgebäude
- Diversifizierung: Förderung für Energieerzeugung als Nebenerwerb (z. B. Biogasanlage, PV-Vermarktung)
- EIP-AGRI: Innovationspartnerschaften für Pilotprojekte (Agri-PV, Wasserstoff, Sektorenkopplung)
3. Horizon Europe – Forschung und Innovation
Für innovative Projekte an der Schnittstelle Landwirtschaft/Energie bietet Horizon Europe Fördersätze von bis zu 100 % für Forschung und 70 % für Innovation. Relevante Cluster: Cluster 5 (Klima, Energie, Mobilität) und Cluster 6 (Lebensmittel, Bioökonomie, Landwirtschaft). Typische Projektgrößen: 2–5 Mio. € mit Konsortialpartnern (Universitäten, Forschungsinstitute).
4. EU-Innovationsfonds
Der EU-Innovationsfonds (finanziert aus EU-ETS-Erlösen) fördert bahnbrechende Technologien zur Dekarbonisierung. Für landwirtschaftliche Großprojekte (z. B. regionale Wasserstoff-Hubs, Biomethan-Aufbereitung in großem Maßstab) sind Fördersätze von bis zu 60 % der Mehrkosten möglich.
Steuerliche Aspekte
Die steuerliche Behandlung erneuerbarer Energien bietet landwirtschaftlichen Betrieben erhebliche Vorteile. Drei Instrumente sind besonders relevant:
§ 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Landwirte mit einem Gewinn bis 200.000 € können bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor Anschaffung steuerlich geltend machen – der sogenannte Investitionsabzugsbetrag. Beispiel: Geplante PV-Anlage für 150.000 € → 75.000 € IAB im Vorjahr, Steuerersparnis sofort ca. 22.000–30.000 € (je nach Steuersatz). Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.
Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG
Zusätzlich zum IAB können im Jahr der Anschaffung 20 % Sonderabschreibung geltend gemacht werden – neben der normalen linearen AfA. Für eine 150.000-€-PV-Anlage bedeutet das im ersten Jahr: 30.000 € Sonder-AfA + 7.500 € lineare AfA (5 % bei 20 Jahren Nutzungsdauer) = 37.500 € Abschreibung im ersten Jahr.
Umsatzsteuer auf PV-Anlagen – Nullsteuersatz seit 2023
Seit dem 01.01.2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen (Module, Wechselrichter, Speicher, Montage) ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Das gilt für Anlagen bis 30 kWp (Brutto-Nennleistung) auf oder in der Nähe von Wohngebäuden. Für landwirtschaftliche Betriebe, die ohnehin zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist der Effekt geringer – aber für Nebenerwerbslandwirte und Kleinunternehmer kann der Nullsteuersatz bis zu 19 % Ersparnis bringen.
Steuerliche Gesamtoptimierung – Beispiel 150.000 € PV-Anlage
| Maßnahme | Betrag | Steuereffekt (ca. 40 % Grenzsteuersatz) |
|---|---|---|
| IAB (§ 7g) im Vorjahr: 50 % von 150.000 € | 75.000 € | −30.000 € Steuerlast |
| Sonder-AfA im Anschaffungsjahr: 20 % | 30.000 € | −12.000 € Steuerlast |
| Lineare AfA Jahr 1 (5 %) | 7.500 € | −3.000 € Steuerlast |
| Gesamt Steuerersparnis (Jahr 0 + 1) | −45.000 € |
Hinweis: Der IAB wird bei Anschaffung aufgelöst (Gewinnhinzurechnung), die Steuerersparnis liegt im Timing-Vorteil (Liquiditätseffekt). Steuerliche Beratung im Einzelfall empfohlen.
Genehmigungsverfahren: Checkliste für Landwirte
Je nach Anlagengröße und Technologie unterscheiden sich die Genehmigungsanforderungen erheblich. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick:
| Anlage | Genehmigung | Behörde | Dauer (typisch) | Kosten (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| PV-Dachanlage bis 100 kWp | Anzeige beim Netzbetreiber | Netzbetreiber + BNetzA (Marktstammdatenregister) | 2–4 Wochen | Gering (< 500 €) |
| PV-Dachanlage 100–750 kWp | Baugenehmigung + Ausschreibung | Bauamt + BNetzA | 2–4 Monate | 2.000–5.000 € |
| Agri-PV bis 1 MWp | Baugenehmigung (vereinfacht seit Solarpaket I) | Bauamt + UNB | 3–6 Monate | 5.000–15.000 € |
| Freiflächen-PV über 1 MWp | B-Plan-Verfahren + Baugenehmigung | Gemeinde + Bauamt | 6–18 Monate | 20.000–80.000 € |
| Biogasanlage Neubau | BImSchG-Genehmigung (4. BImSchV) | Immissionsschutzbehörde | 6–12 Monate | 15.000–50.000 € |
| Biogas-Flexibilisierung | Änderungsanzeige / Änderungsgenehmigung | Immissionsschutzbehörde | 2–6 Monate | 3.000–10.000 € |
| Elektrolyseur bis 1 MW | Anzeige (vereinfacht seit 2025) | Gewerbeaufsicht | 1–3 Monate | 2.000–5.000 € |
| Batteriespeicher bis 500 kWh | Anzeige beim Netzbetreiber | Netzbetreiber | 2–4 Wochen | Gering (< 500 €) |
Wichtig: Die Förderanträge (KfW, BAFA, Landesprogramme) müssen in der Regel vor Baubeginn und vor Auftragsvergabe gestellt werden. Wer zuerst baut und dann Förderung beantragt, geht leer aus. Die empfohlene Reihenfolge:
- Planung: Machbarkeitsstudie, Lastganganalyse, Angebote einholen
- Förderanträge stellen: KfW, BAFA, Landesprogramm, AFP
- Förderzusage abwarten (2–8 Wochen je nach Programm)
- Genehmigung beantragen: Baugenehmigung, BImSchG, Netzanschluss
- Auftrag erteilen und bauen
- Inbetriebnahme und Abnahme
- Verwendungsnachweis an Fördergeber
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die regulatorischen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in der Landwirtschaft sind 2026 so günstig wie nie. Die Kombination aus EEG-Vergütung, KfW-Finanzierung, Landes- und EU-Förderung sowie steuerlichen Vorteilen kann die effektiven Investitionskosten um 40–65 % senken.
5 Handlungsempfehlungen für Landwirte 2026
- Jetzt handeln, nicht warten: Die EEG-Vergütung sinkt jährlich um 1 %, Fördertöpfe können ausgeschöpft werden. Wer 2026 investiert, sichert sich die aktuell besten Konditionen für 20 Jahre.
- Förderkombination maximieren: KfW 270 (Finanzierung) + AFP (Zuschuss) + § 7g (Steuer) + Landesprogramm. Einen Fördermittelberater oder die Landwirtschaftskammer konsultieren.
- Eigenverbrauch vor Einspeisung: Bei sinkender Einspeisevergütung und steigenden Strompreisen ist Eigenverbrauchsoptimierung mit Speicher der wirtschaftlich attraktivste Pfad.
- Biogas-Bestandsanlagen flexibilisieren: Die Flex-Prämie und höhere Marktpreise machen die Modernisierung bestehender Anlagen wirtschaftlich attraktiv.
- Professionelle Beratung nutzen: Landwirtschaftskammer, Energieagentur des Bundeslandes, Steuerberater mit Landwirtschafts-Spezialisierung – die Komplexität der Förderlandschaft erfordert Expertise.
Weiterführende Artikel auf AGRAR.ENERGY
- Agri-Photovoltaik – Doppelte Flächennutzung, erhöhte Vergütung durch Solarpaket I
- Biogas & Biomasse – 9.600+ Anlagen, Substrate, Flexibilisierung
- Energiespeicher für die Landwirtschaft – Batterie, Wasserstoff, Wärme
- Wasserstoff in der Landwirtschaft – Elektrolyse, Kosten, Förderprogramme
- Alternative Antriebe für Landmaschinen – BEV, H₂, Bio-CNG
- Bio-CNG & Methan als Kraftstoff – Vom Feld in den Tank
- Sektorenkopplung – Strom, Wärme, Mobilität verbinden
- Repowering & Modernisierung – PV und Biogas effizient erneuern
Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2024) – zuletzt geändert 2025 • Solarpaket I (BGBl. 2024 I Nr. 151) • Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) • Bundesnetzagentur – Ausschreibungsergebnisse Solar/Biomasse 2025/2026 • KfW Bankengruppe – Produktinformationen Programme 270, 271, 297 (2026) • BAFA – Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Richtlinie 2026 • BMEL – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rahmenplan GAK 2025–2028 • BMEL – Bundesprogramm Alternative Antriebe Landwirtschaft (2026) • EU-Kommission – GAP-Strategieplan Deutschland (2023–2027) • EU-Kommission – Horizon Europe Work Programme 2025–2027 • EU Innovation Fund – Call for Proposals 2025 • Fraunhofer ISE – Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland (2026) • Fachverband Biogas e.V. – Branchenzahlen 2025 • § 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag, BMF-Schreiben 2024 • § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz PV-Anlagen • Landwirtschaftskammern – Beratungsunterlagen EE-Förderung 2026